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   VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98   

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https://dejure.org/1998,21415
VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98 (https://dejure.org/1998,21415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.1998 - 11 S 741/98 (https://dejure.org/1998,21415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 1998 - 11 S 741/98 (https://dejure.org/1998,21415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückwirkende Gewährung von Aufenthaltstiteln möglich; Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1998, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98
    Ebenso verhält es sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es sich wie hier um die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck handelt, dem Ausländer damit für einen zurückliegenden Zeitraum einen gegenüber der ihm erteilten Aufenthaltsbefugnis günstigeren Aufenthaltstitel zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1997, NVwZ 1998, 191).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt die - auch für einen längeren Zeitraum - rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht, um den Aufenthalt des Ausländers für eine vergangene Zeit zu legalisieren (BVerwG, Urteil vom 15.12.1995, NVwZ 1996, 1225).
  • EuGH, 18.02.1993 - C-193/92

    Bogana / Union nationale des mutualités socialistes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98
    Hingegen wird insbesondere eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG) - die von einer anderen Zweckbindung geprägt ist, zudem gegenüber den sonstigen Aufenthaltstiteln subsidiären Charakter hat (vgl. besonders § 30 Abs. 2 Nr. 1 AuslG) und im Vergleich zur Aufenthaltserlaubnis auch nur eine Rechtsposition minderen Rangs vermittelt - der gemeinschaftsrechtlichen Stellung nicht gerecht (vgl. zum Ganzen etwa: VG Stuttgart, Urteil vom 18.03.1993, InfAuslR 1993, 209; Urteile des beschließenden Senats vom 28.04.1993 und 11'.l2.1996, InfAuslR 1993, 362 bzw. 1997, 229/232- GK-AuslR, Art. 6 ARB 1/80 RdNr. 224).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98
    Hingegen wird insbesondere eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG) - die von einer anderen Zweckbindung geprägt ist, zudem gegenüber den sonstigen Aufenthaltstiteln subsidiären Charakter hat (vgl. besonders § 30 Abs. 2 Nr. 1 AuslG) und im Vergleich zur Aufenthaltserlaubnis auch nur eine Rechtsposition minderen Rangs vermittelt - der gemeinschaftsrechtlichen Stellung nicht gerecht (vgl. zum Ganzen etwa: VG Stuttgart, Urteil vom 18.03.1993, InfAuslR 1993, 209; Urteile des beschließenden Senats vom 28.04.1993 und 11'.l2.1996, InfAuslR 1993, 362 bzw. 1997, 229/232- GK-AuslR, Art. 6 ARB 1/80 RdNr. 224).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

    Zur Klarstellung weist die Kammer allerdings darauf hin, dass der bloße Zeitablauf eine auf § 12 Abs. 2 S. 2 AuslG beruhende Befristungsverfügung wie diejenige vom 5.6.1996 auch dann nicht im Rechtssinn "erledigt", wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung eines entsprechenden Widerspruchs wiederhergestellt hat und die Dauer der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist; eine "rückwirkende" Aufenthaltserlaubnis ist ohne weiteres denkbar (s. dazu VG Karlsruhe, AuAS 1998, S. 266 u. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1998, S. 485).
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